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Hätten Sie es gewusst? Sie haben die Möglichkeit, beim Leiter nach dem Gehalt der Mitarbeiter zu fragen


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Beim Thema Gehalt herrscht in Deutschland immer noch viel Unsicherheit. Wer vermutet, unfair bezahlt zu werden, darf aber beim Arbeitgeber eine Auskunft erbitten.

In Deutschland werden Gespräche über das Gehalt oft als Tabu empfunden – schließlich enthalten Arbeitsverträge nicht selten Verschwiegenheitsklauseln, die verlangen, dass Mitarbeiter vertraulich mit ihrem Verdienst umgehen. Tatsächlich werden derartige Regelungen von der Rechtsprechung als unzulässig angesehen. Und es geht sogar noch weiter: Unter bestimmten Umständen muss Ihr Chef Ihnen sogar verraten, was die Kollegen verdienen.

Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer

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Möglich macht dies das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz – es soll den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ für Frauen und Männer in der Arbeitswelt durchzusetzen. Denn noch immer verdienen Frauen weit weniger als ihre männlichen Kollegen: Laut Statistischem Bundesamt waren es im Jahr 2022 durchschnittlich sogar 18 Prozent. Das liegt unter anderem daran, dass Frauen öfter in Teilzeit arbeiten, in schlechter bezahlten Berufen tätig sind oder seltener eine Führungsposition innehaben. Aber selbst bei vergleichbarer Qualifikation und Tätigkeit verdienen Frauen im Schnitt 7 Prozent weniger in der Stunde, so das Amt.

Zwei Arbeitskollegen diskutieren miteinander.

Unter bestimmten Umständen dürfen Sie beim Chef nach dem Gehalt der Kollegen fragen. (Symbolbild) © Pond5 Images/Imago

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Um tatsächlich etwas über das Gehalt der Kollegen erfahren zu können, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Möglich ist die Auskunft zum Beispiel nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Außerdem dürfen Sie nicht den Lohn eines einzelnen Kollegen erfragen – der Arbeitgeber muss Ihnen stattdessen den Median der Gehälter von sechs männlichen Kollegen mit gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit verraten. „Das ist eine hohe Hürde“, kritisiert Anja Weust­hoff, Gleich­stellungs­expertin des Deutschen Gewerk­schafts­bunds (DGB) laut Stiftung Warentest.

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Ob das der Grund ist, warum viele Frauen bisher noch nicht von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht haben? Ein Evaluationsgutachten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Sommer 2023 hat ergeben, dass bisher nur vier Prozent der befragten Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei ihrem Arbeitgeber nachgehakt haben. Daraus schließt das Ministerium, dass das Gesetz noch zu unbekannt ist und die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen gesteigert werden muss.

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Eine Hilfe dürfte da die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sein, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist. Ihr Ziel ist es, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen durch mehr Transparenz und mehr rechtliche Möglichkeiten für Beschäftigte zu schließen. Alle Beschäftigten sollen damit die Option haben, eine Auskunft von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Betriebe ab 100 Mitarbeitern sollen dann sogar regelmäßig Daten zur Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen. Sollte die Gender Pay Gap mehr als fünf Prozent betragen, müssen die Gründe analysiert und Lösungen gefunden werden. Die Richtlinie soll in Deutschland bis Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.

Übrigens: „Verhandlungsgeschick“ ist laut einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts kein Grund, Mitarbeiter unterschiedlich zu bezahlen. Dies würde nämlich nichts über die Arbeitsleistung der Angestellten aussagen, so die Begründung.

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Author: Autumn Bullock

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